Kunst- und Kulturpreis

Die Bewerbungsfrist für den Kunst- und Kulturpreis 2026 startet am 1. April 2026.

Gesucht werden ...

junge Menschen aus dem Altkreis Schwäbisch Hall, die

  • sich auf ein Studium im künstlerischen / kulturellen Bereich vorbereiten
  • bereits im künstlerischen / kulturellen Bereich studieren
  • praktizierende Kunst- und Kulturschaffende sind (im Alter von bis zu 35 Jahren)

Zu gewinnen gibt es ...

für jede der drei Gruppen einen Förderpreis, der mit 3.000 € dotiert ist. Außerdem können bis zu drei Sonderpreise mit jeweils 1.000 € vergeben werden.

Weitere Infos zum jährlichen Kunst- und Kulturpreis

Bewerben können sich junge Menschen aus dem Altkreis Schwäbisch Hall¹ ...

  • die sich auf ein Studium im künstlerischen oder kulturellen Bereich vorbereiten möchten
    • Mit dem Förderpreis der Gruppe „Vorbereitung auf ein Studium im künstlerischen Bereich“ sollen talentierte junge Menschen unterstützt werden, die bei der Vorbereitung auf ihr künftiges Studium im künstlerischen Bereich besondere Talente zeigen bzw. besondere Leistungen erbracht haben.
    • Zur Beurteilung der Leistung kann das Kuratorium Leistungsbeurteilungen / Empfehlungen der Haller Akademie der Künste, der Haller Musikschule oder ähnlicher Einrichtungen einbeziehen.

 

  • die bereits im künstlerischen und kulturellen Bereich studieren
    • Im Rahmen eines Studiums im künstlerischen Bereich sind experimentelle künstlerische Aktivitäten der Studierenden oder studentisch initiierte Projekte wie Ausstellungen, Installationen, Konzerte ebenso sinnvoll wie die intensive Auseinandersetzung mit einem bestimmten künstlerischen Thema, die Arbeit an einem Werk oder die Suche nach einer neuen Ausdrucksform.
    • Mit dem Förderpreis der Schwäbisch Haller Bürgerstiftung sollen Studierende im künstlerischen Bereich ermutigt werden, ihr Schaffen der Öffentlichkeit im Wirkungskreis der Schwäbisch Haller Bürgerstiftung vor zu stellen. Studierende und Absolventen können mit einem Preis unterstützt werden, wenn sie vor dem Studium in diesem Wirkungskreis gelebt haben oder wenn ihre aktuelle Wirkungsstätte hier einen Schwerpunkt hat.

 

  • Kunst- und Kulturschaffende im Alter von bis zu 35 Jahren, die bereits praktizieren
    • Bereits praktizierende Kunst- und Kulturschaffende, die ihren ersten Wohnsitz im Wirkungskreis der Schwäbisch Haller Bürgerstiftung haben, können mit dem Kunstpreis ausgezeichnet werden. Dies gilt auch für Kunst- und Kulturschaffende, die vor ihrem Studium hier gelebt haben oder deren Wirkungsstätte hier einen Schwerpunkt hat.
    • Praktizierende Kunst- und Kulturschaffende sollen im Jahr der Preisverleihung nicht älter als 35 Jahre sein oder werden.

 

¹ Zum Altkreis Schwäbisch Hall zählen: Braunsbach, Untermünkheim, Schwäbisch Hall, Michelfeld, Mainhardt, Michelbach, Rosengarten, Oberrot, Fichtenberg, Gaildorf, Obersontheim, Vellberg, Bühlertann, Bühlerzell, Sulzbach-Laufen

Voraussetzung für die Förderwürdigkeit ist die Belebung des öffentlichen Kulturlebens im Wirkungskreis der Bürgerstiftung. Künstlerische Qualität und künstlerische Talente, die geeignet sind, lokal, regional oder überregional Wirkung zu entfalten, können mit dem Kunstpreis anerkannt werden.

Alle Kunstformen werden für die Bewerbung für den Kunstpreis zugelassen z.B.

  • bildende / darstellende Kunst
  • Literatur
  • Musik
  • Film
  • interdisziplinäre Projekte
  • spartenübergreifende Werke
  • künstlerische Kooperationen
  • u.v.m.

Die Bewerbung für den Kunst- und Kulturpreis erfolgt digital über eine Eingabemaske.

Bewerbungen sind ab dem 1. April 2026 bis zum 31. Juli 2026 möglich.

Die Bewerbung für den Kunst- und Kulturpreis erfolgt digital über diese Eingabemaske.

Folgende Daten müssen für eine Bewerbung eingereicht werden:

  • Projektskizze / Beschreibung des Kunstwerks oder der künstlerischen Darbietung (Textdokument mit maximal 4.000 Zeichen)
  • Foto-, Ton- oder Videobeispiele (maximal 4 Stück mit einer Größe von jeweils max. 4 MB)
  • Vita der Bewerberin / des Bewerbers (Textdokuments mit max. 4.000 Zeichen), ergänzend ist auch eine Ton- oder Videovorstellung (max. 4 MB) möglich
  • Angabe, für welche der drei Gruppen (Vorbereitung auf ein Studium, Studium im künstlerischen Bereich oder praktizierende Kunstschaffende) die Bewerbung erfolgt
  • optional: die Empfehlung eines Kurators
  • Zulässige Datei-Formate bei der Bewerbung sind: jpg, jpeg, png, pdf, mov, mp4, mpg

Über die Vergabe der Preise entscheidet ein Kuratorium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Haller Kultureinrichtungen und lokaler Medien zusammensetzt.

Über die Vergabe des Kunst- und Kulturpreises entscheidet das Kuratorium auf Basis der vorliegenden Bewerbungen und Nominierungen in der Kuratoriumssitzung.

Die offizielle Vergabe des Kunst- und Kulturpreises erfolgt nach der Geschäftsordnung der Bürgerstiftung Schwäbisch Hall im Rahmen einer Veranstaltung im Herbst / Winter des jeweiligen Jahres.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Pro Vergabeturnus kann vergeben werden:

  • Je ein Förderpreis in den folgenden Gruppen der zu fördernden jungen Menschen
    • Zur Unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Studium im künstlerischen Bereich
    • Für Studierende im künstlerischen und kulturellen Bereich 
    • Praktizierende Kunst- und Kulturschaffende bis zum Alter von 35 Jahren 
  • Der Förderpreis ist jeweils mit 3.000 € dotiert. Die Vergabe erfolgt unabhängig von der Kunstform.
  • Mit der Auszeichnung durch einen Förderpreis ist das Recht verbunden, bei der Vergabe des Folgepreises im Kuratorium mitzuwirken.
  • Wird der Förderpreis in einer Gruppe nicht vergeben, kann dieser auf eine andere Gruppe übertragen werden.
  • Neben dem Förderpreis können bis zu drei Sonderpreise vergeben werden. Der Sonderpreis ist mit jeweils 1.000 € dotiert und kann vom Kuratorium frei vergeben werden.

Bewerbung für den Kunst- und Kulturpreis 2026

Bewerbungen sind ab dem 1. April 2026 möglich.
Bewerbungsfrist für den Kunst- und Kulturpreis 2024 ist der 31. Juli 2026.

 

Bitte laden Sie hier eine Projektskizze / Beschreibung des Kunstwerks / der künstlerischen Darbietung hoch (max. 4.000 Zeichen). Zulässige Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, mov, mp4, mpg

Bitte laden Sie hier ein Foto-, Ton- oder Videobeispiele hoch (max. 4 Stück). Zulässige Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, mov, mp4, mpg, mp3, wav, wma

Bitte laden Sie hier Ihre Vita hoch (max. 4.000 Zeichen) ergänzend ist auch eine Ton- oder Videovorstellung möglich. Zulässige Datei-Formate: jpg, jpeg, png, pdf, mov, mp4, mpg

Rückblick auf die Preisverleihung 2024

Der Kunst- und Kulturpreis 2024 wurde am 14. November in einer feierlichen Veranstaltung in der Hospitalkirche verliehen.

Für die Vorbereitung auf ein Studium im künstlerischen und kulturellen Bereich wurde Kaja Stoll ausgezeichnet.

Den Preis für Studierende im künstlerischen und kulturellen Bereich erhielt das Plazebo-Kollektiv und die Auszeichnung für praktizierende Kunst- und Kulturschaffende bis zum Alter von 35 Jahren das Musik-Duo OKAPI.

Darüber hinaus wurden drei Sonderpreise verliehen: An Luisa Benzinger, Richard Koch sowie Lilia Triebel.

Preisübergabe Kunst- und Kulturpreis 2024

Sitz der Stiftung

Postfach 10 01 41
74501 Schwäbisch Hall

Kontaktinformationen

Lorena Ruff

Tel. +49(0)791 46-5538

buergerstiftung@schwaebisch-hall.de
www.buergerstiftung-schwaebisch-hall.de

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