Stipendien

Die Bürgerstiftung „Zukunft für junge Menschen“ fördert Studierende, die ihre Hochschulreife an einem der fünf Schwäbisch Haller Gymnasien abgelegt haben, um Finanzierungslücken zwischen Ausbildungskosten und zur Verfügung stehenden Eigenmitteln und Fördermitteln von anderer Seite zu schließen. Sie möchte damit zu einem konzentrierten Studium innerhalb der Regelstudienzeit beitragen. Wesentliche Kriterien für die Vergabe sind gute Leistungen, Interessen und Aktivitäten über das Fachgebiet hinaus.

Die Haller Bürgerstiftung hat zwischenzeitlich 60 Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Schwäbisch Hall erworben haben, mit Stipendien gefördert. Die Studiengebiete sind so breit gefächert wie die Studienorte. Sie umfassen u.a. Lehramtsstudiengänge, Medizin, Psychologie, Ingenieurwesen und Naturwissenschaften. Die Stipendiaten schicken regelmäßig sehr anschauliche Semesterberichte über ihre Studienerfolge einerseits und über ihr Engagement neben dem Studium andererseits. Es zeichnet sich ab, dass die Stipendiaten der Bürgerstiftung besonders zielgerichtet und erfolgreich studieren. Zugleich finden sie auch als Studenten bereits ihre Rolle als mündige Bürger unserer Gesellschaft. Dies bestätigt die Haller Bürgerstiftung in ihrer Vergabepraxis.

Zur Ausweitung des Stipendienprogramms wurde festgelegt, dass künftig auch Studierende, die sich für die neuen Studiengänge in der Stadt Schwäbisch Hall entscheiden, ein Stipendium der Bürgerstiftung erhalten können.

Die Bewerbungsbedingungen finden Sie hier: Stipendienausschreibung

  • 2020: gesamt 57 Stipendien
  • 2017: 3 Stipendien und 2 Deutschland-Stipendien
  • 2016: 8 Stipendien und 2 Deutschland-Stipendien
  • 2015: 8 Stipendien und 2 Deutschland-Stipendien
  • 2014: 9 Stipendien und 2 Deutschland-Stipendien
  • 2013: 12 Stipendien und 3 Deutschland-Stipendien
  • 2012: 13 Stipendien und 2 Deutschland-Stipendien
  • Studienanfänger mit einem Betrag von bis zu 700 EUR je Semester für 2 Studienjahre (4 Semester)
  • Studierende nach der Zwischenprüfung oder dem Grundstudium, die an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Ausland oder an Auslandsemestern teilnehmen, mit einem Reisekostenzuschuss
  • Das Stipendium vergibt eine Vergabekommission
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
  • Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden
  • Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet werden

Bitte bewerben Sie sich mit einem ausführlichen Schreiben, das Ihren Förderantrag begründet. Außerdem gehören zu Ihrer Bewerbung folgende Angaben:

  • Lebenslauf
  • Kopie der Hochschulreife
  • Finanzierungsplan
  • Bankverbindung
  • E-Mail-Adresse

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an folgende Adresse:

Schwäbisch Haller Bürgerstiftung
„Zukunft für junge Menschen“
Postfach 10 01 41
74501 Schwäbisch Hall

 

Sitz der Stiftung

Postfach 10 01 41
74501 Schwäbisch Hall

Kontaktinformationen

Lorena Ruff

Tel. +49(0)791 46-5538

buergerstiftung@schwaebisch-hall.de
www.buergerstiftung-schwaebisch-hall.de

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